Haushaltssatzung der Stadt Münstermaifeld für das Jahr 2022 vom 16.03.2022

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  4.012.028,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  4.834.933,00 EUR

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  -822.905,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  -657.575,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  10.000,00 EUR

abzgl. Einzahlungen aus Grabnutzungsentgelten  —  10.000,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  569.600,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  -569.600,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.217.175,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für

zinslose Kredite  —  0,00 EUR

verzinste Kredite  —  569.600,00 EUR

Verzinste Kredite aus Haushaltsvorjahren gemäß § 103 GemO

i.V.m der VV Nr. 12 zu § 93 GemO (hier Haushaltsjahr 2020)  —  1.198.192,00 EUR

zusammen auf  —  1.767.792,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folge festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  400 v.H.

Grundsteuer B auf  —  400 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  390 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund  —  60 EUR

für den zweiten Hund  —  120 EUR

für jeden weiteren Hund  —  240 EUR

für den ersten gefährlichen Hund  —  1.000 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund  —  1.500 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  2.000 EUR

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorvorjahr) betrug nach der Haushaltsplanung -4.948.038,52 EUR (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag). Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Haushaltsvorjahr) beträgt nach der Haushaltsplanung -5.733.159,52 EUR (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) und zum 31.12.2022 (Haushaltsjahr) voraussichtlich -6.556.064,52 EUR (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag).

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 EUR überschritten werden. Im investiven Bereich wird diese Wertgrenze auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00. EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Münstermaifeld, den 16.03.2022 — Claudia Schneider
 — (Stadtbürgermeisterin)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.12.2021 vorgelegt worden.

Die nach § 94 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

I. Zur Haushalts- und Finanzlage

1. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt 2022 lässt einen in Höhe von 822.905 EUR erwarten. Dabei stehen den Erträgen von 4.012.028 EUR Aufwendungen von 4.834.933 EUR gegenüber. Gegenüber dem Haushaltsvorjahr 2021 mit einem geplanten Jahresfehlbetrag von 785.121 EUR ist mit einer leichten des Jahresergebnisses in Höhe von rd. 38.000 EUR zu rechnen.

Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die durch die gewachsene Steuerkraft (Mehreinnahmen durch Gewerbe- und Einkommensteuer der Vorjahre) gesunkene Schlüsselzuweisung und folglich ein Anstieg der Aufwendungen für die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Gleichzeitig ist erneut mit Mehrerträgen durch die Gewerbe- und Einkommensteuer zu rechnen, die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind durch eine Vielzahl von Einsparungen zurückgegangen.

Das Rechnungsergebnis 2020 hat sich gegenüber der Planung (- 1.089.315 EUR) erfreulicherweise zwar erheblich verbessert, liegt aber dennoch weiterhin im negativen sechsstelligen Bereich (- 113.780 EUR). Diesen Kurs gilt es aber mit aller Anstrengung unbedingt so fortzuführen, dass die Fehlbeträge sowohl im laufenden Haushaltsjahr wie in den Planjahren bis 2025 weiterhin stark gesenkt werden.

Der wiederum extrem hohe Fehlbetrag ist Ausdruck der chronischen Unterfinanzierung im laufenden Bereich und sehr bedenklich. Die Stadt ist wiederholt nicht in der Lage, die laufenden Personalkosten, die Kosten zur Unterhaltung und zur Bewirtschaftung des Gemeindevermögens sowie die Abschreibungen etc. durch eigene Erträge zu decken. Auch für die kommenden Haushaltsjahre bis 2025 ist mit einer nachhaltigen Verbesserung der Haushaltslage nicht zu rechnen.

Leider beläuft sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in der Bilanz der Stadt Münstermaifeld zum Ende des Haushaltsjahres 2022 immer noch auf planmäßig 6,5 Mio. EUR.

Die Stadt Münstermaifeld ist damit seit Jahren bilanziell überschuldet und nicht mehr leistungsfähig!

Es ist daher zwingend erforderlich, weiterhin eine strenge Ausgabendisziplin zur vorbehaltslosen Reduzierung der laufenden Aufwendungen wahrzunehmen, aber insbesondere alle Einnahmemöglichkeiten vorbehaltlos auszuschöpfen. Eine umfassende und schonungslose Aufgabenkritik ist unabdingbar, um für die anstehenden Herausforderungen und die zukünftigen Aufgaben noch finanzielle Potentiale zu haben. Dabei ist der Handlungsspielraum umso enger, je größer bzw. andauernder das Haushaltsdefizit und je unabsehbarer sein Ende ist.

Ist die Summe der festgestellten oder veranschlagten Jahresergebnisse der fünf Haushaltsvorjahre und des Haushaltsjahres negativ, hat die Gemeinde darzustellen, durch welche Maßnahmen die haushaltswirtschaftliche Lage der Gemeinde verbessert werden kann (§ 18 Abs 4 GemHVO).

Die Mandatsträger sind daher - wie bereits in den Vorjahren - angesichts der weiterhin desaströsen Finanz- und Haushaltslage der Stadt Münstermaifeld aufgefordert, zukünftig im Vorbericht im Zusammenhang mit der Entwicklung der Jahresergebnisse auch die Beschreibung der beabsichtigten Gegenmaßnahmen zur Verbesserung der Haushaltslage (Konsolidierungskonzept) darzustellen, um so die weitere Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen. Wünschenswertes ist dabei von Finanzierbarem zu trennen!

Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der geplanten neuen Kreditaufnahme, die den bereits stark defizitären Haushalt in den kommenden Jahren mit zusätzlichem Schuldendienst enorm belasten wird.

2. Finanzhaushalt

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von - 657.575 EUR sowie der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 559.600 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem von 1.217.175 EUR (Vorjahr: - 2.894.441 EUR). Der Finanzmittelfehlbetrag liegt damit zwar sehr deutlich unter dem Finanzmittelfehlbetrag des Vorjahres; dies sollte aber nicht über die weiterhin schwierige Finanzsituation hinwegtäuschen.

Die Freie Finanzspitze als Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune ist sowohl im Planjahr 2022 als auch in den Folgejahren bis 2025 im deutlich negativen 7-stelligen Bereich. Dies bedeutet, dass die Stadt Münstermaifeld fortgesetzt nicht in der Lage ist, ihren Zins- und Tilgungspflichten aus eigenen Mitteln nachzukommen. Das Defizit wird also weiterhin entgegen der gesetzlichen Vorgaben nur durch weitere Kreditaufnahmen auszugleichen sein. Hier sind deutliche Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzlage sowohl im Ein- als auch Auszahlungsbereich erforderlich.

Die Investitionstätigkeit der Stadt Münstermaifeld beläuft sich im Haushaltsjahr 2022 auf 569.600 EUR und fällt gegenüber dem Vorjahr deutlich geringer aus (2021: 2.538.260 EUR). Die geplanten Investitionen beschränken sich in diesem Jahr auf das Notwendige und Leistbare und sind Maßnahmen aus den Vorjahren geschuldet, die noch nicht vollständig umgesetzt bzw. abgeschlossen sind.

>

Erneuerung Technik Schwimmbad  — 250.000 EUR

>

Baugebiet Am Sportplatz (Kostensteigerung)  —  200.000 EUR

>

Kauf Pritschenfahrzeug Bauhof  —  25.000 EUR

>

Planungsleistungen Petersplatz  —  25.000 EUR

Dennoch belasten die geplanten Maßnahmen den bereits äußerst angespannten Haushalt der Stadt in hohem Maße und sind nur zu bewältigen, wenn weiterhin alle Anstrengungen hinsichtlich der Einsparungen (zur Kreditreduzierung) in Zukunft unternommen werden.

Einem zügigen Abbau der hohen Verschuldung und damit Entlastung der nachfolgenden Generationen sollte bei aller Akzeptanz der aufgeführten Maßnahmen unbedingt hohe Beachtung eingeräumt werden.

Insgesamt werden die geplanten Investitionen durch Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten sowie die Aufnahme eines zusätzlichen Investitionskredites gegenfinanziert. Die Verschuldung der Stadt Münstermaifeld wächst daher erneut deutlich an.Zeitversetzt werden im Planungsfolgejahr 2023 durch den Verkauf von Baugrundstücken sowie durch die Zuschussgewährung aus dem I-Stock für den Neubau des Gebäudes zur Unterbringung von Fahrzeugen in großem Umfang Einzahlungen für Investitionen aus den vergangenen Jahren erwartet, so dass voraussichtlich in 2023 keine Investitionskredite aufgenommen werden müssen. Dies trägt zumindest zur Stabilisierung der stark defizitären Haushaltslage bei.

3. Haushaltsausgleich

Ausgleich im Ergebnishaushalt

Da der Gesamtbetrag der Aufwendungen den Gesamtbetrag der Erträge übersteigt (siehe oben), ist der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen.

Ausgleich im Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen nicht aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist damit ebenfalls nicht ausgeglichen.

Zusammenfassung

§ 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2022 der Stadt Münstermaifeld damit in der Planung nicht ausgeglichen und kann nach der vorgelegten Finanzplanung auch in den folgenden drei Haushaltsjahren bis 2025 nicht ausgeglichen werden.

Wegen des bestehenden Verstoßes gegen das gesetzliche Ausgleichsgebot werden daher von der Aufsichtsbehörde weiterhin erhebliche Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht.

Im Rahmen des Haushaltsvollzugs sind fortgesetzt alle Möglichkeiten zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt und zur Minderung der Unterdeckung im Finanzhaushalt vorbehaltlos auszuschöpfen. Die Kommunalaufsichtsbehörden sind angehalten, eine angemesse Ertragsabschöpfung ihrer Gemeinden, erforderlichenfalls durch Anhebung der Realsteuerhebesätze sicherzustellen. Dabei kann insbesondere bei einer hohen Liquiditätsverschuldung einer Ortsgemeinde nicht akzeptiert werden, dass die Realsteuerhebesätze auf oder nur knapp über den Nivellierungssätzen liegen. Diese sind nach der Rechtsprechung am Finanzbedarf der jeweiligen Gemeinde und nicht an den Nivellierungssätzen zu orientieren.

Wir weisen im Übrigen darauf hin, dass nach der bevorstehenden Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs mit einer deutlichen Erhöhung der Nivellierungssätze zu rechnen ist !

4. Verschuldung

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen belaufen sich zu Beginn des Haushaltsjahres auf rd. 13,3 Mio. EUR. Bis zum Ende des Haushaltsjahres entwickeln sich die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen auf voraussichtlich rd. 14,5 Mio. EUR.

Damit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung in der Stadt Münstermaifeld bei derzeit rd. 4.200 EUR pro Einwohner und liegt damit um mehr als das Fünffache über der durchschnittlichen Verschuldung vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Sie ist damit mit Abstand die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz.

Investitionskredite

Den Investitionsauszahlungen von 569.600 EUR stehen nach der Veranschlagung Einzahlungen von 10.000 EUR gegenüber. Der verbleibende Betrag von 559.600 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredits finanziert. Es erfolgt außerdem die Aufnahme eines Investitionskredits aus den Kreditermächtigungen der Vorjahre von 2.287.010 EUR, die bislang über Liquiditätskredite vorfinanziert waren.

Bestehende Investitionskreditverbindlichkeiten werden im Haushaltsjahr planmäßig in Höhe von 346.708 EUR getilgt.

Betrugen die Investitionskredite zu Beginn des Haushaltsjahres 7.429.051 EUR, entwickelt sich der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres damit auf voraussichtlich 9.928.952 EUR.

Kredite zur Liquiditätssicherung

Da die ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen sowie die Tilgung der Investitionskredite nicht durch entsprechende Einzahlungen finanziert werden können, ist die Aufnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten von 1.004.283 EUR vorgesehen.

Die bereits zu Beginn des Haushaltsjahres bestehenden Verpflichtungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten verringern sich damit unter Berücksichtigung der o.g. Vorfinanzierung auf voraussichtlich rd. 4,645 Mio. EUR zum 31.12.2022.

5. Stellenplan

Die Überprüfung des Stellenplans der Stadt Münstermaifeld führt zu keinen Einwendungen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich keine Veränderung.Wie bereits im Vorjahr weisen wir darauf hin, dass aufgrund der angespannten Haushaltssituation jede Neueinstellung oder Wiederbesetzung auch zukünftig auf ihre unbedingte und dauerhafte Notwendigkeit hin überprüft werden muss.

Beim Vollzug des Stellenplanes sind darüber hinaus die beamtenrechtlichen Vorschriften und die tarifvertraglichen Bestimmungen, insbesondere entsprechende Stellenbewertungen, zu beachten.

II. Entscheidungen und Feststellungen

Kredite

Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Münstermaifeld in Höhe von

559.600 EUR

unter der Voraussetzung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen.

Unter Festlegung von Prioritäten ist vor jeder Auftragsvergabe das Vorliegen eines der Ausnahmetatbestände in jedem Einzelfall festzustellen und die Unabweisbarkeit der einzelnen Maßnahme sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unter Beachtung der o.a. strengen rechtlichen Vorgaben zu prüfen, zu bestätigen und aktenkundig zu dokumentieren. In die Abwägungsprüfung sind auch die möglichen Folgekosten der unabweisbaren Maßnahme mit einzubeziehen.

Bei einer Berufung auf den Ausnahmetatbestand der Nr. 1 der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO wird darauf hingewiesen, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung das Merkmal „unabweisbar“ i. V. m. den in der vorgenannten VV enthaltenen Beispielsfällen vorgibt, dass die Kommune sozusagen keine andere Wahl haben darf, als die Ausgabe zu leisten. Die Situation muss, mit anderen Worten gesagt, von einer „Alternativlosigkeit“ gekennzeichnet sein. Bei einer Berufung auf den Ausnahmetatbestand der Nr. 4 der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO ist zu beachten, dass eine Mittelinanspruchnahme – vorbehaltlich der sonstigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – erst nach Vorlage einer verbindlichen Förderzusage bzw. des Bewilligungsbescheides erfolgen darf.

An die Erteilung der Gesamtgenehmigung sind insbesondere dann strenge Maßstäbe anzulegen, wenn der Haushaltsplan nicht ausgeglichen ist. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die vorgesehenen Kreditaufnahmen und die daraus resultierenden Schuldendienstverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen. Diese wird allerdings in 2022 und in den Planjahren bis 2025 negativ beurteilt.

Für die kreditfinanzierten Investitionsmaßnahmen der zukünftigen Haushaltsjahre kann aufgrund der bestehenden negativen dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit und der bereits bestehenden Schuldenstandsquote der Stadt Münstermaifeld eine Genehmigung der vorgesehenen Kredite weiterhin nur als Ausnahme in Aussicht gestellt werden.

Verpflichtungsermächtigungen

Genehmigungspflichtige Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsjahr 2022 nicht veranschlagt.

Unbedenklichkeitsbestätigung

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Der Haushaltsplan der Stadt Münstermaifeld liegt zur Einsichtnahme vom Montag. 21.03.2022 bis Dienstag, 29.03.2022, von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr – montags bis donnerstags – und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 104, öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Stadtrates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 - 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Münstermaifeld, den 16.03.2022 — Claudia Schneider
 — (Stadtbürgermeisterin)
Wir benutzen Cookies
Wir schützen Ihre Privatsphäre! Wir möchten Ihnen ein angenehmes Online-Erlebnis bieten. Dafür nutzen wir Technologien wie Cookies und verarbeiten personenbezogene Daten wie Ihre (anonymisierte) IP-Adresse oder Browserinformationen. Wir werten die Ergebnisse aus, um unsere Webseite anzupassen. Das kann uns auch helfen, Ihnen relevantere Werbung zu zeigen. Da uns Ihre Privatsphäre wichtig ist, fragen wir Sie zuvor jedoch um Erlaubnis zum Einsatz dieser Technologien. Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Entscheidung zurückziehen oder ändern.