Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Münstermaifeld vom 03.06.2020





Top-Nr.: 1 Konsolidierungskonzept entsprechend der Forderung der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig eine Anhebung der Grundsteuerhebesätze A und B von derzeit 380 v. H. auf 400 v. H. zum 01.01.2021.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig von einer Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer abzusehen.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig an den eingestellten Haushaltsmitteln für Ergänzungsbeschaffungen festzuhalten, da ohne die Möglichkeit von Ersatz-/ Ergänzungsbeschaffungen ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht möglich ist.

Vor der Auftragsvergabe soll die Unabweisbarkeit jeder einzelnen Maßnahme sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach, geprüft, bestätigt und aktenkundig dokumentiert werden.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, an den Haushaltsmitteln für die Schützenhalle in Mörz für 2021 festzuhalten und empfiehlt zur Reduzierung der Kosten die Gründung eines Fonds für den „Backes“

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit vier Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen (abgelehnt) und der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit fünf ja Stimmen und drei Nein-Stimmen, an der Anschaffung eines Kleintraktors festzuhalten. Der Haushaltsansatz von 30.000,00 EUR soll im Haushaltsplan 2020 der Stadt Münstermaifeld bestehen bleiben.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, die geplanten Neuanschaffungen zu reduzieren bzw. auf mehrere Jahre aufzuteilen. Der Haushaltsansatz für 2020 soll auf 7.000,00 EUR vermindert werden.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, an den geplanten Haushaltsansätzen für die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung gemeindlicher Gerätschaften in Münstermaifeld festzuhalten.

Aufgrund der zeitlichen Abfolge der geplanten Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die Haushaltsmittel für den Umbau des „Alten Feuerwehrhauses“ in 2020 nicht benötigt werden. Von daher empfehlen die Gremien dem Stadtrat einstimmig, den Haushaltsansatz in Höhe von 550.000,00 EUR für den Umbau des „Alten Feuerwehrhauses“ von 2020 nach 2021 zu verschieben.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, an dem Haushaltsansatz in Höhe von 3.000,00 EUR zur Errichtung einer Absturzsicherung auf dem Sportplatz Lasserg festzuhalten.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, an den Haushaltsansätzen für die Gestaltung des Eulenturms bzw. für die Freilegung der Gärtnerei Heinz festzuhalten.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, an den Haushaltsansätzen für die städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen festzuhalten.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, die Mittel in Höhe von 70.000,00 EUR für den Grundstückserwerb im Haushaltsplan zu belassen, da nur so eine zeitnahe Fortentwicklung der Stadt möglich ist.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, den Eigenanteil an der Errichtung der Buswartestelle auf einen Betrag von 2.000,00 EUR zu begrenzen.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, an den Haushaltsansätzen für die Maßnahmen auf dem Petersplatz festzuhalten.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, an den Haushaltsansätzen für die Errichtung der Parkplätze in der Bornstraße festzuhalten.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, an den Haushaltsansätzen für die verschiedenen Maßnahmen auf den Friedhöfen der Stadt Münstermaifeld festzuhalten.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, den Haushaltsansatz für den Teilausbau des Wirtschaftsweges Münstermaifeld-Mörz im Haushaltsplan für 2020 zu belassen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit drei Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung (abgelehnt), den geplanten Wirtschaftswegebau in Lasserg fortzuführen. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit drei Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung (abgelehnt), den geplanten Wirtschaftswegebau in Lasserg fortzuführen.

Die Gremien empfehlen dem Stadtrat einstimmig, an der Ersatzbeschaffung einer Geschirrspülmaschine für das Bürgerhaus in Metternich festzuhalten.

Top-Nr.: 2 Bebauungsplan "Am Sportplatz"
Gegenüber dem Beschluss des Gremiums vom 12.12.2019 wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ geändert und vom Haupt- und Finanzausschuss mit sechs Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung sowie vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss einstimmig mit einer Enthaltung gemäß der Anlage 1 gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt mit sieben Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme sowie vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss einstimmig mit einer Enthaltung dem in der Anlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ einschließlich der Textfestsetzungen mit den nachstehenden Änderungen (2a bis 2g) und dem Entwurf der Begründung zu.

Unter 5.1 Städtebauliches Konzept ist der Punkt „Bei Gebäuden mit Dächern mit einer Neigung von 0° bis 10° (z.B. Flachdach, Pultdach) First- bzw. Gebäudehöhe maximal 8,00 m, Wandhöhe max. 8,00 m (bei Pultdachgebäuden)“ zu streichen.

Es ist als Empfehlung in der Textfestsetzung ist einstimmig aufzunehmen, dass Dacheindeckungen nur in schwarz oder anthrazit und nicht spiegelnd ausgeführt werden sollten.

Sollte ein Kaufvertrag zustande kommen, verpflichtet sich der Käufer zur Bebauung des Grundstückes innerhalt einer Frist von fünf Jahren. Andernfalls ist das Grundstück der Stadt Münstermaifeld zum ursprünglichen Kaufpreis anzubieten. Ein Weiterverkauf des Grundstückes ist nur gestattet, wenn der Stadt ein Vorkaufsrecht zum ursprünglichen gezahlten Kaufpreis eingeräumt wird.

Die Zahl der Vollgeschosse wird auf max. zwei festgelegt.

Im Hinblick auf die Gebäudehöhen, beschließt das Gremium Folgendes:

  1. a) klassisches Satteldach, Krüppelwalmdach: Traufhöhe von max. 4,5 m, Firsthöhe max. 9,0 m
  2. b) Stadthaus mit Walmdach: Traufhöhe max. 6,5 m, Firsthöhe max. 8,5 m
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit vier Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen (abgelehnt und der Bau-, Planungs- und Umweltausschluss beschließt mit fünf Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung eine Prüfung der Errichtung von Mehrfamilienhäusern.

Das Gremium hat am 12.12.2019 beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen. Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB) werden gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Top-Nr.: 3 Ergänzungswahlen zu den Ausschüssen der Stadt Münstermaifeld
Die Gremien wählen einstimmig Herrn Markus Gasper als Mitglied in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Münstermaifeld. Als 1. Vertreter/in von Herrn Markus Gasber wird Herr Erich Krämer und Herr Hartmut Hahn als 2. Vertreter von Herrn Markus Gasber in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Münstermaifeld gewählt.

Die Gremien wählen einstimmig Herrn Andreas Zentner als Mitglied in den Ausschuss für Demographie, Gesundheit und Soziales. Frau Michaela Gasber wird zur 1. Vertreterin und Herrn Uwe Berens als 2. Vertreter von Herrn Andreas Zentner in den Ausschuss für Demographie, Gesundheit und Soziales der Stadt Münstermaifeld gewählt.

Top-Nr.: 4 Ergänzungswahlen für den Sanierungsbeirat der Stadt Münstermaifeld
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Top-Nr.: 5 Antrag der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN / ÖDP auf Änderung der Hauptsatzung
Die Gremien beschließen jeweils mit einer Ja-Stimme und sieben Nein-Stimmen dem Antrag der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNDEN / ÖDP auf Änderung der Hauptsatzung zuzustimmen. Die Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung erfolgt in der nächsten Sitzung des Stadtrates.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Top-Nr.: 6

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen

Top-Nr.: 7

Grundstücksangelegenheiten

Die Gremien beraten und beschließen über Grundstücksangelegenheiten.

Top-Nr.: 8

Grundstücksangelegenheiten

Die Gremien beraten und beschließen über Grundstücksangelegenheiten
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